Leben

Mann gegen Mann

Text: Joachim Zischke

Auslöser eines Konflikts ist häufig die Meinungsverschiedenheit in einer Sachfrage. Wird ein Konflikt auf dieser Stufe nicht gelöst, entstehen schnell Unstimmigkeiten in der Beziehung der Parteien. Im Konflikt über den Konflikt und die Konfliktlösung werden die Kontrahenten zu Gegnern, die sich im gegenseitigen Schuldzuweisen nicht mehr verstehen und auch keine Lösung mehr erreichen können.

men Nach einem langen Beratungstag bat der Kunde den Softwarespezialisten noch wenige Minuten zu warten, da sein Rechtsanwalt einige Fragen zu den Vertragsbedingungen hätte. Aus den wenigen Minuten waren zwei Stunden geworden, als der Anwalt gegen 19 Uhr 30 eintraf, ohne Entschuldigung.

»So einen Vertragstext habe ich noch nie gelesen«, eröffnete er die Sitzung. »Schon der erste Paragraph, der steckt so voller Widersprüche und Ungereimtheiten … «. Und dann zerpflückte und zerriss der Herr Anwalt nahezu jeden Satz des Vertragswerkes, das, nebenbei bemerkt, eine auf Software-Recht spezialisierte Kanzlei ausgearbeitet hatte. Zuerst versuchte der Softwarespezialist noch, auf die Argumente des Anwalts einzugehen, dann aber, nach einer guten Viertelstunde, platzte ihm der Kragen.

spot Was der Softwarespezialist sagte:
»Herr Kunde: Wenn Sie meine Software, wie besprochen, einsetzen wollen, werfen Sie diesen Anwalt hinaus. Wenn Sie in meiner Software auch so viele Ungereimtheiten sehen, werfen Sie mich hinaus.« Der Kunde stotterte: »Ja, ich will, ich kann mir da keine Entscheidung anmaßen …« – »Dann entscheide ich für Sie, Herr Kunde. Guten Abend.«

spot Was der Softwarespezialist hätte sagen können:
»Herr Anwalt: Ich frage mich die ganze Zeit, warum Sie so über den Vertragstext herfallen. Haben Sie kein Valium mehr in der Tasche? Wollten Sie heute morgen Sex mit Ihrer Frau, und sie ließ sie nicht ran? Oder rief Sie vorhin ein Kunde an und sagte Ihnen, Sie seien die größte Niete in Nadelstreifen? Guten Abend, meine Herren.«

strong Was der Softwarespezialist hätte sagen sollen:
»Meine Herren: Es ist spät geworden, und ich denke, wir alle sind ein wenig angespannt heute. Ich schlage vor, Herr Anwalt fasst die für ihn fraglichen Punkte in einem Memo zusammen, das ich dann mit der Kanzlei erörtere. Wollen wir das so machen?«

Info: Konfliktstufen

Stufe I: Unstimmigkeiten in der Sache.
Auslöser eines Konflikts ist häufig die Meinungsverschiedenheit in einer Sachfrage. Die Parteien ringen dabei um sachliche Argumente. Auf dieser Ebene werten beide Seiten in der Regel noch die Interessen ihres Gegenübers als ebenso verständlich und legitim wie die eigenen. Das Problem: Beide sind der Meinung, »Der andere versteht mich nicht.«

Stufe II: Unstimmigkeiten in der Beziehung
Lässt sich der Konflikt auf der ersten Stufe nicht klären, beginnen die Kontrahenten, die Auseinandersetzung zunehmend als mühsam zu empfinden. Dem Austausch von Argumenten weicht Ungeduld, Gereiztheit und Unwillen. Aus der sachlich begründeten Ansicht »Der andere versteht mich nicht« wird »Der andere will mich nicht verstehen.« Die schnell eintretende Folge: Dem Gegenüber wird eine böse Absicht unterstellt — er avanciert zum Gegner.

Stufe III: Konflikt über den Konflikt
In dieser Phase wird die Situation unübersichtlich: Jeder beginnt, eine andere Auffassung über den Konfliktgrund zu entwickeln. Die Kontrahenten entfernen sich so immer weiter voneinander. Die Folgen: Polarisieren, Freund-Feind-Bilder entstehen und das wechselseitige Schuldzuweisen nimmt zu. Jeder zeichnet ein anderes Bild vom Konflikt. Eigentlich streiten die Personen nicht mehr um die Sache, auch nicht gegeneinander, sondern vielmehr aneinander vorbei.

Stufe IV: Konflikt über die Konfliktlösung
Die Konfliktpartner können sich nicht mehr auf eine Lösung einigen, da der eine den anderen nicht mehr versteht und jeder dem anderen die Schuld an der Auseinandersetzung gibt.

Ach ja, die Ursache: Wie der Softwarespezialist später erfuhr, scheiterte bei dem Anwalt kurz vorher eine Software-Einführung mit Pauken und Trompeten. Weil die Anforderungen an die Software im Pflichtenheft von beiden Vertragsparteien unzureichend, um nicht zu sagen, überhaupt nicht definiert und dokumentiert worden waren. fini

Veröffentlicht am 04. September 2008

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